Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Essen -Registergericht - vom 21.03.2013 aufgehoben, soweit darin die fehlende Angabe darüber, ob für die Berufsausübung eine staatliche Zulassung oder Prüfung erforderlich ist, und gegebenenfalls die Vorlage der Urkunde über die Zulassung oder Prüfung in Urschrift, Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift angemahnt wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt
I.
Die Beteiligten haben durch ihren Notar eine Partnerschaft von Rechtsanwälten zur Eintragung in das Partnerschaftsregister bei dem Registergericht, Amtsgericht Essen, angemeldet. Die Anmeldung der Partnerschaft mit Sitz in N enthielt die Regelung, dass die Partnerschaft bei der Führung der sonstigen Geschäfte von zwei Partnern gemeinschaftlich vertreten wird.
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