Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.01.2023 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) führte beim Finanzgericht (FG) ein Klageverfahren, in dem er zunächst ausschließlich einen Anspruch gemäß Art. 15 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machte. Später erweiterte er seine Klage um einen Schadensersatzanspruch (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Das FG trennte die Schadensersatzklage ab und verwies diese zuständigkeitshalber an das Landgericht … (LG). Die übrige Klage wies es ab. Die hiergegen gerichtete Revision ist beim erkennenden Senat anhängig (
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