BFH - Beschluss vom 26.04.2016
I B 12/16
Normen:
ZPO § 78b;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 1288
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 16.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 50/15

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts für ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht

BFH, Beschluss vom 26.04.2016 - Aktenzeichen I B 12/16

DRsp Nr. 2016/11713

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts für ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht

NV: Nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens durch Erlass eines Urteils fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde eines Beteiligten gegen die Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts durch das FG. Die Rechtswidrigkeit der Ablehnung kann gegebenenfalls im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil als Verfahrensmangel geltend gemacht werden.

Für ein abgeschlossenes Verfahren kann ein Notanwalt nicht mehr bestellt werden (BFH - VII B 207/05 - 20.10.2005).

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Oktober 2015 13 K 50/15 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

ZPO § 78b;

Gründe