1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 21.10.2020, Az.
2. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
I.
Der Geschäftsführer der Beteiligten zu 2., vertreten durch den Notar D... T..., übersandte dem Handelsregister unter dem 23.10.2019 eine Gesellschafterliste, wonach er und die Beteiligte zu 1. gemäß Testament vom 23.05.2012 und Eintritt des Nacherbfalls anstelle von L... K... in Erbengemeinschaft Gesellschafter der Beteiligten zu 2. mit einem Geschäftsanteil zum Nennwert von 24.000 € sind. Die Gesellschafterliste wurde in einer Datei elektronisch übermittelt, in der zugleich der Erbschein nach L... K... gespeichert war. Der Erbschein lautet dahin, dass L... K... "nach Eintritt des Nacherbfalls durch Beendigung des Insolvenzverfahrens der Nacherben am 18.12.2017 beerbt worden" ist.
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