Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 19. Februar 2009 wird zurückgewiesen.
I. Zur Aufnahme in den Registerordner des Registerblattes der beteiligten Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde eine Gesellschafterliste vom 25.11.2008 eingereicht. Sie enthält den Zusatz "als Geschäftsführer der vorgenannten Gesellschaft bestätige(n) ich/wir hiermit die Richtigkeit der vorstehenden Angaben" und ist vom Geschäftsführer unterschrieben. Der Notar reichte sie mit einer Ablichtung der Gesellschafterliste vom 7.1.2002 und folgender "Bescheinigung ...gemäß § 40 Abs. 2 GmbHG " beim Registergericht ein:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|