Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Hanau vom 13.12.2011 wird der Verfahrenswert des ersten Rechtszuges auf 1500 € festgesetzt. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 600 €.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Kostenentscheidung in einem abgeschlossenen einstweiligen Wohnungszuweisungsverfahren.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|