Die Klägerin ist aus der Umwandlung des ... hervorgegangenen und wurde mit Umwandlungserklärung vom 12. Juni 1990 gegründet. Zum Vermögen der Klägerin gehörte zum 01. Juli 1990 das Grundstück ... in ..., für das ein Restitutionsanspruch nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögens fragen [VermG] angemeldet war. Das Grundstück wurde am 13. August 1991 an den früheren Eigentümer zurückübertragen.
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