Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 6), die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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