Auf die Beschwerde der beteiligten Gesellschaft vom 23. Jan. 2019 wird der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Registergericht - vom 11. Jan. 2019 aufgehoben.
Das Registergericht wird angewiesen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut über Aufnahme der Gesellschafterliste vom 31. Aug. 2018 zu entscheiden.
I.
Der elektronische Registerordner für die beteiligte Gesellschaft enthält als aktuelle Liste der Gesellschafter die am 29. Jan. 2007 von Notar ... angemeldete und gem. Verfügung vom 2. Febr. 2007 eingetragene Liste vom 8. Jan. 2007. Gesellschafterin ist danach die ... GmbH mit Geschäftsanteilen zum Nennbetrag von 26.500 € und 25.500 €.
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