Auf die Rechtsmittel der Antragstellerin werden der Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26. April 2019 und die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 7. Juni 2018 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 25. Juni 2018 aufgehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht Mannheim - Registergericht - zur Entscheidung über den Eintragungsantrag zurückgegeben.
Wert: 5.000 €
I.
Die Antragstellerin, eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft in Gründung, begehrt ihre Eintragung in das Handelsregister mit der Firma "K. gUG (haftungsbeschränkt)".
Das Amtsgericht - Registergericht - hat die Handelsregisteranmeldung mit Schreiben vom 7. Juni 2018 beanstandet, da der gewählte Rechtsform- und Haftungszusatz "gUG (haftungsbeschränkt)" unzulässig sei. Das Beschwerdegericht hat die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen. Mit der vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt die Antragstellerin ihren Eintragungsantrag weiter.
II.
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