Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 25. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
I.
Das Amtsgericht wies die auf eine Ersteintragung gerichtete Anmeldung der Beteiligten - einer UG i.Gr. - mit einem Beschluss vom 25. Mai 2020 zurück, weil der erforderte Kostenvorschuss in Höhe von 150 EUR nicht eingezahlt worden war.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|