FG Nürnberg - Urteil vom 06.05.2022
7 K 1023/21
Normen:
FGO § 64 Abs. 1;

Zulässigkeit der Erhebung einer Klage per Email durch bloße Übermittlung einer pdf.-Datei

FG Nürnberg, Urteil vom 06.05.2022 - Aktenzeichen 7 K 1023/21

DRsp Nr. 2022/10527

Zulässigkeit der Erhebung einer Klage per Email durch bloße Übermittlung einer pdf.-Datei

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 64 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Zulässigkeit der Erhebung einer Klage per Email, welcher eine pdf.-Datei mit handschriftlich unterzeichneter Klageschrift angehängt war.

An der Klägerin zu 3. - einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - ist der Kläger zu 1. in Höhe von 6 v.H. und der Kläger zu 2. in Höhe von 94 v.H. beteiligt. Die Klägerin zu 3. erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Anwesens C-Straße XX in D.

Die Kläger reichten für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2017 keine Steuererklärungen beim Finanzamt ein. Das Finanzamt schätzte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 162 Abs. 1 AO durch Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen wie folgt:

VZ Bescheid vom Einkünfte der Klägerin zu 3. aus Vermietung und Verpachtung Aufteilung auf die Kläger zu 1. und 2.: 6 v.H. / 94 v.H. Vorbehalt der Nachprüfung
2014 20.04.2016 60.000 € ja ja
2015 01.06.2017 20.000 € ja ja
2016 07.11.2018 40.000 € ja ja
2017 19.02.2019 60.000 € ja ja
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