Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 5. Januar 2017 aufgehoben sowie das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13. Juli 2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, die nachfolgenden auf der Internetseite www.jameda.de über die Klägerin veröffentlichten Daten zu löschen:
2.Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer,
3. 4.
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