LAG Köln - Urteil vom 01.06.2017
7 Sa 721/16
Normen:
BGB § 134; BGB § 305 ff.; BGB § 319; BGB § 612; ArbZG § 7; AVR;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5539/15

Zulässigkeit der Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei Anfallen von Arbeitsbereitschaft in erheblichem Umfang

LAG Köln, Urteil vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 721/16

DRsp Nr. 2018/17673

Zulässigkeit der Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei Anfallen von Arbeitsbereitschaft in erheblichem Umfang

Die in § 1 Abs. 2 Anl. 5 AVR vorgesehene Möglichkeit, die Wochenarbeitszeit arbeitsvertraglich ohne Anspruch auf zusätzliche Bezahlung oder Freizeitausgleich auf 48 Stunden zu erhöhen, wenn in der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.06.2016 in Sachen 6 Ca 5539/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 134; BGB § 305 ff.; BGB § 319; BGB § 612; ArbZG § 7; AVR;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten Arbeitsbefreiung, hilfsweise gesonderte Bezahlung für von ihm im Zeitraum Januar bis November 2015 vermeintlich geleistete Überstunden.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 16.06.2016 Bezug genommen.

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