Streitig ist, ob die Steuerfahndung (Steufa) anlässlich steuerstrafrechtlicher Ermittlungen bei einer Bank Kontrollmitteilungen über Angelegenheiten von unbeteiligten Bankkunden fertigen und an deren Wohnsitzfinanzämter weitergeben oder steuerliche Fahndungsmaßnahmen gegen die Bankkunden einleiten darf.
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