Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. April 2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 2. November 2017 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
I
Die Beteiligten streiten um den Umfang der Teilnahme des Klägers am ärztlichen Bereitschaftsdienst (Notdienst).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|