FG Münster - Urteil vom 14.09.2022
13 K 3154/21 AO
Normen:
FGO § 41 Abs. 2 S. 1;

Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Außenprüfung oder eines Schreibens der Betriebsprüfung in unverschlossenem Briefumschlag

FG Münster, Urteil vom 14.09.2022 - Aktenzeichen 13 K 3154/21 AO

DRsp Nr. 2022/15524

Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Außenprüfung oder eines Schreibens der Betriebsprüfung in unverschlossenem Briefumschlag

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 41 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Feststellung der Nichtigkeit einer Außenprüfung bzw. eines Schreibens der Betriebsprüfung aufgrund einer Versendung dieses Schreibens in einem unverschlossenen Briefumschlag sowie über die Feststellung eines Verstoßes gegen das Steuergeheimnis und über das Vorliegen eines Verwertungsverbots.

Die Klägerin wird einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. In den Jahren 2016 bis 2018 erzielte sie gewerbliche Einkünfte aus drei Einzelunternehmen sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. ...