I.
Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Der erstmalige Einkommensteuerbescheid für 1996 vom 22. April 1997 wurde mehrfach geändert. Mit Änderungsbescheid vom 30. April 1998 wurden die Kläger wie folgt veranlagt:
Gesamtbetrag der Einkünfte
-89.596 DM
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen
-97.642 DM
festzusetzende Einkommensteuer
0 DM
Dieser Bescheid enthielt keinen Vorbehalt der Nachprüfung.
Mit einem als Einspruch bezeichneten Schreiben vom 1. Juni 1998, korrigiert durch ein weiteres ebenfalls als Einspruch bezeichnetes Schreiben vom 13. Juli 1998, beantragten die Kläger einen Verlustrücktrag auf die Jahre 1994 und 1995.
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