BFH - Urteil vom 10.01.2013
V R 47/11
Normen:
FGO § 44;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 10.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 196/11

Zulässigkeit der Klage bei nicht vollständig erledigtem Einspruchsbegehren

BFH, Urteil vom 10.01.2013 - Aktenzeichen V R 47/11

DRsp Nr. 2013/8285

Zulässigkeit der Klage bei nicht vollständig erledigtem Einspruchsbegehren

NV: Entscheidet das FG in der Sache, obwohl das FA über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf nicht vollständig abschließend entschieden hat, so ist das FG-Urteil aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen, damit dieses auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Sachentscheidung hinwirken kann.

Hat die Finanzbehörde auf einen Einspruch des Steuerpflichtigen keine Einspruchsentscheidung, sondern lediglich einen Abhilfebescheid erlassen, der dem Begehren des Klägers nicht in vollem Umfang entspricht, so ist eine dagegen gerichtete Klage unzulässig, da das Rechtsbehelfsverfahren noch nicht vollständig erledigt ist.

Normenkette:

FGO § 44;

Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Landkreis, beantragte mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Familienkasse) die Abzweigung von Kindergeld aus dem Kindergeldanspruch der Beigeladenen. Die Beigeladene ist Mutter einer Tochter, die als Schwerbehinderte einen Behinderungsgrad von 100 v.H. aufweist.