FG Münster, vom 24.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3933/12
Zulässigkeit der Klage der Gesellschafter einer Personengesellschaft gegen einen mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbundenen Verlustfeststellungsbescheid gem. § 15b Abs. 4 EStGErforderlichkeit der notwendigen Beiladung der Gesellschafter im allein von der Gesellschaft angestrengten KlageverfahrenBegriff des Steuerstundungsmodells i.S. von § 15b Abs. 1 S. 1, Abs. 2 EStG
BFH, Urteil vom 06.06.2019 - Aktenzeichen IV R 7/16
DRsp Nr. 2019/11665
Zulässigkeit der Klage der Gesellschafter einer Personengesellschaft gegen einen mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbundenen Verlustfeststellungsbescheid gem. § 15b Abs. 4EStGErforderlichkeit der notwendigen Beiladung der Gesellschafter im allein von der Gesellschaft angestrengten KlageverfahrenBegriff des Steuerstundungsmodells i.S. von § 15b Abs. 1 S. 1, Abs. 2EStG
1. Der Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4EStG und die gesonderte und einheitliche Feststellung i.S. der §§ 179 Abs. 1 und Abs. 2, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind zwei eigenständige Verwaltungsakte, die nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG verbunden werden können.2. Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbundenen Verlustfeststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4EStG sind neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1FGO auch deren Gesellschafter, für die nicht ausgleichsfähige Verluste festgestellt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Nr. 5FGO klagebefugt. Klagt nur die Personengesellschaft gegen den Verlustfeststellungsbescheid, sind die betroffenen Gesellschafter nach § 60 Abs. 3 i.V.m. § 48 Abs. 1 Nr. 5FGO notwendig beizuladen.3. Die Anwendungsregelung zu § 15bEStG (im Streitfall § 52 Abs. 33a Satz 1 ) und die Frage, ob im konkreten Fall die Einkunftsquelle als Steuerstundungsmodell i.S. des § Abs. Satz 1 und Abs. einzuordnen ist, sind anleger- bzw. gesellschafterbezogen zu prüfen.
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