BFH - Urteil vom 06.09.2017
IV R 1/16
Normen:
FGO § 48 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 60 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 16.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 9037/06

Zulässigkeit der Klage des vermeintlichen Gesellschafters einer angeblich nicht existenten Personengesellschaft auf Feststellung der Nichtigkeit von Gewerbesteuer-, Gewebesteuermess- und Umsatzsteuerbescheiden

BFH, Urteil vom 06.09.2017 - Aktenzeichen IV R 1/16

DRsp Nr. 2018/9

Zulässigkeit der Klage des vermeintlichen Gesellschafters einer angeblich nicht existenten Personengesellschaft auf Feststellung der Nichtigkeit von Gewerbesteuer-, Gewebesteuermess- und Umsatzsteuerbescheiden

1. NV: Dem vermeintlichen Gesellschafter einer nicht existenten Personengesellschaft fehlt das Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Gewerbesteuer-, Gewerbesteuermess- und Umsatzsteuerbescheide, welche an die Personengesellschaft gerichtet sind. 2. NV: Zu der von einem vermeintlichen Gesellschafter erhobenen Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid, mit dem Einkünfte an einer nicht existenten Gesellschaft festgestellt werden, sind alle in dem Gewinnfeststellungsbescheid aufgeführten vermeintlichen Gesellschafter notwendig beizuladen.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. September 2014 2 K 9037/06 B wegen Gewinnfeststellung 2000 und 2004 aufgehoben.

Die Sache wird insoweit an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Revision des Klägers als unbegründet zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Klage wegen Gewerbesteuer (jeweils einschließlich Gewerbesteuermessbetrag) 2000 und 2004 sowie Umsatzsteuer 2001 bis 2004 als unzulässig abgewiesen wird.