Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beiladungsbeschluss des Finanzgerichts Münster vom 20. Juni 2018
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) und der Beigeladene waren die einzigen Gesellschafter der X–GbR (GbR). Im Oktober 2010 wurde über das Vermögen der GbR das Insolvenzverfahren eröffnet, das im März 2017 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt wurde.
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