Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. Dezember 2012 6 K 1883/10 F aufgehoben.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, ist Rechtsnachfolgerin der G–KG. Die G–KG war alleinige Anteilseignerin der E-GmbH.
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