FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.11.2007
7 K 7124/07
Normen:
AO § 141 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 7g Abs. 3 ;
Fundstellen:
BB 2008, 552

Zulässigkeit der Minderung des Gewinns i.S. des § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO um eine Ansparrücklage

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 7 K 7124/07

DRsp Nr. 2008/2952

Zulässigkeit der Minderung des Gewinns i.S. des § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO um eine Ansparrücklage

1. Die Vorschrift des § 7a Abs. 6 EStG umfasst nicht Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 EStG, so dass der zur Bestimmung einer Buchführungspflicht maßgebliche Gewinn i.S. des 141 Abs. 1 Nr. 4 AO nicht um eine Ansparabschreibung zu erhöhen ist. 2. Selbst wenn § 7a Abs. 6 EStG auch Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG betreffen würde, wäre neben der Gewinnerhöhung aufgrund der Bildung einer Ansparrücklage die Auflösung einer Ansparrücklage gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Normenkette:

AO § 141 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 7g Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Mitteilung, für seinen Gaststättenbetrieb mit Beginn des Jahres 2007 buchführungspflichtig zu sein.