Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 05.05.2015 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, den in der Datenbank der SCHUFA Holding AG enthaltenen Negativeintrag über den Kläger mit folgendem Wortlaut:
"c. bank AG
9 Abwicklungskonto
Der Vertragspartner hat uns darüber informiert, dass ein Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen vorliegt und daher ein Abwicklungskonto existiert.
Kontonummer: ............
Der Vertragspartner führt den Vertrag unter dieser Nummer in seinen Unterlagen
Saldo Fälligstellung
Der Vertragspartner hat uns die Fälligstellung zu einer Forderung zu diesem Vertrag gemeldet.
Kontonummer bei Kündigung: ............
Der Vertragspartner führt den Vertrag unter dieser Nummer in seinen Unterlagen.
Gemeldeter Forderungsbetrag: 519 Euro
Datum des Ereignisses: 27.02.2012
Datum der Fälligstellung des Vertrages
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