BFH - Beschluss vom 08.10.2012
IX B 72/12
Normen:
FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 78
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 14.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2998/10

Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

BFH, Beschluss vom 08.10.2012 - Aktenzeichen IX B 72/12

DRsp Nr. 2012/22055

Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

NV: Mit der Rüge, das FG habe die einschlägige Rechtsprechung nicht zutreffend auf den konkreten Einzelfall angewandt, wird ein Revisionzulassungsgrund nicht dargetan.

Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht die materiell-rechtliche Unrichtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung geltend gemacht werden.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.