1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob der Kläger für Abgabenschulden der Firma XY S.A. (Firma) haftet. Der Kläger ist in der Schweiz ansässig und war Vorstand und gesetzlicher Vertreter der Firma. Er hatte im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Die Anschrift der Firma und die des, als Rechtsanwalt tätigen, Klägers sind identisch.
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