I. In dem Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) waren im Wesentlichen zwei Punkte streitig. Obwohl das FG der Auffassung der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nur in einem Punkt folgte, führte dies für die Streitjahre 2003 und 2004 bereits zur Herabsetzung der Einkommensteuer auf jeweils 0 €.
Mit ihrer Revision beantragen die Kläger,
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