Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 15. Juni 2016
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 15. Juni 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens des Klägers wegen Gewerbesteuermessbetrag 2010 bis 2012 hat der Kläger zu tragen, die Kosten des Revisionsverfahrens der Kläger wegen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2010 bis 2012 haben die Kläger zu tragen.
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