Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29.11.2016
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Die bei dem Finanzgericht (FG) erhobene Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betraf die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer-Messbeträge und die Umsatzsteuer 2007 bis 2010. In der mündlichen Verhandlung vom 29. November 2016 sagte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) die Änderung von Bescheiden in verschiedenen Punkten zu. Sodann erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Das FG hat durch sogleich verkündeten Beschluss die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.
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