Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2014 6 K 1083/11 Z wird als unbegründet zurückgewiesen, soweit das Verfahren nicht für erledigt erklärt worden ist.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Klägerin zu 2/3 und das Hauptzollamt zu 1/3 zu tragen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|