BFH - Urteil vom 31.05.2016
VII R 15/15
Normen:
MilchAbgV § 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 08.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1083/11

Zulässigkeit der Saldierung von Milch-Über- und -unterlieferungen

BFH, Urteil vom 31.05.2016 - Aktenzeichen VII R 15/15

DRsp Nr. 2016/15866

Zulässigkeit der Saldierung von Milch-Über- und -unterlieferungen

NV: Der Ausschluss der Saldierung unter den in § 14 Abs. 1 Satz 6 MilchAbgV genannten Voraussetzungen verstößt nicht gegen Unionsrecht (Festhaltung an BFH-Urteil vom 16. April 2013 VII R 9/12). Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht veranlasst.

1. Die Saldierung von Mich-Über- und -unterlieferungen ist nicht zulässig, wenn der Antragsteller unrichtige Angaben über die Liefermenge gemacht hat. 2. Das Verbot der Saldierung gem. § 14 Abs. 1 S. 6 MilchAbgV verstößt nicht gegen Unionsrecht.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2014 6 K 1083/11 Z wird als unbegründet zurückgewiesen, soweit das Verfahren nicht für erledigt erklärt worden ist.

Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Klägerin zu 2/3 und das Hauptzollamt zu 1/3 zu tragen.

Normenkette:

MilchAbgV § 14 Abs. 1;

Gründe