FG Münster, vom 21.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2410/14
Zulässigkeit der Stellung des Antrags auf getrennte Veranlagung mit dem Einspruch gegen den ZusammenveranlagungsbescheidInsolvenzrechtliche Behandlung von Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielten Einkünften des Insolvenzschuldners aus nicht selbständiger ArbeitRechte des Insolvenzverwalters hinsichtlich des Veranlagungswahlrechts gemäß § 26 Abs. 2 EStG sowie hinsichtlich Lohn- oder Einkommensteuererstattungsansprüchen
BFH, Urteil vom 15.03.2017 - Aktenzeichen III R 12/16
DRsp Nr. 2017/16396
Zulässigkeit der Stellung des Antrags auf getrennte Veranlagung mit dem Einspruch gegen den ZusammenveranlagungsbescheidInsolvenzrechtliche Behandlung von Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielten Einkünften des Insolvenzschuldners aus nicht selbständiger ArbeitRechte des Insolvenzverwalters hinsichtlich des Veranlagungswahlrechts gemäß § 26 Abs. 2EStG sowie hinsichtlich Lohn- oder Einkommensteuererstattungsansprüchen
1. Der Antrag auf getrennte Veranlagung kann auch zusammen mit einem gegen den nicht bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheid eingelegten Einspruch gestellt werden.2. Erzielt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach § 35InsO i.V.m. § 36 Abs. 1InsO als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehören, ist auch ein sich insoweit ergebender, nach § 46 Abs. 1AO pfändbarer Lohn- oder Einkommensteuererstattungsanspruch der Insolvenzmasse zuzurechnen.
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