Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 4. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 55.000 EUR festgesetzt.
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