Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 17.01.2018 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Essen vom 18.12.2017, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 09.02.2018, aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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