Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin rügt die Weitergabe der Telefonnummer ihres angestellten Ehemanns an die Senatsverwaltung für Finanzen. Bei der Klägerin hatte eine Außenprüfung stattgefunden, der Beklagte erlangte dort von der Klägerin Daten. Aus diesem Sachverhalt ist bereits eine Vielzahl von Klagen und Anträgen vor dem Gericht anhängig gewesen bzw. noch anhängig. Nach Darstellung der Klägerin ist die Telefonnummer ihres Ehemanns an die Senatsverwaltung für Finanzen weitergegeben worden, sie beruft sich insoweit auf das Zeugnis ihres Ehemanns.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|