BFH - Urteil vom 16.05.2018
II R 37/14
Normen:
BewG § 27, § 76 Abs. 1, § 78, § 79, § 80;
Fundstellen:
BFH/NV 2018, 997
BFHE 261, 364
BStBl II 2018, 692
DB 2018, 2549
DStRE 2018, 1130
HFR 2018, 694
NZM 2018, 917
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 29.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3370/10

Zulässigkeit der Zurückrechnung aktueller Mieten bei der Einheitsbewertung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks

BFH, Urteil vom 16.05.2018 - Aktenzeichen II R 37/14

DRsp Nr. 2018/9502

Zulässigkeit der Zurückrechnung aktueller Mieten bei der Einheitsbewertung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks

Eine Zurückrechnung der bei der Bewertung im Ertragswertverfahren zugrunde zu legenden Mieten aus aktuellen Mietspiegeln ist nicht zulässig.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014 3 K 3370/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

BewG § 27, § 76 Abs. 1, § 78, § 79, § 80;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) kaufte im Jahr 2007 im ehemaligen Westteil von Berlin ein mit einem 1981 errichteten Wohnhaus bebautes Grundstück. Im Jahr 2008 teilte er das Objekt in fünf Wohnungseigentumseinheiten und zwei Teileigentumseinheiten (Garagen) auf.