FG Hessen - Vorlagebeschluss vom 08.05.2008
7 K 3015/07
Normen:
BImSchG § 37a Abs. 4; EnStG § 50; MinöStG § 2a; Richtlinie 2003/30/EG Art. 3;
Fundstellen:
NJW 2008, 2064

Zulässigkeit des Ausschlusses der steuerlichen Begünstigung von in Kraftstoffmischungen enthaltenen Anteilen von Biokraftstoffen aus Pflanzenöl bei Erfüllung der Anforderungen der Vornorm DIN V 51605; Gemeinschaftsrechtlicher Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes

FG Hessen, Vorlagebeschluss vom 08.05.2008 - Aktenzeichen 7 K 3015/07

DRsp Nr. 2008/13098

Zulässigkeit des Ausschlusses der steuerlichen Begünstigung von in Kraftstoffmischungen enthaltenen Anteilen von Biokraftstoffen aus Pflanzenöl bei Erfüllung der Anforderungen der Vornorm DIN V 51605; Gemeinschaftsrechtlicher Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes

1. Steht Art. 3 der Richtlinie 2003/30 insbesondere im Licht der Erwägungsgründe 10, 12, 14, 19, 22 und 27 einer nationalen Bestimmung wie § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Energiesteuergesetzes in der Fassung des Biokraftstoffquotengesetzes, mit dem eine Begünstigung von in Kraftstoffmischungen enthaltenen Anteilen von Biokraftstoffen aus Pflanzenöl, die den Anforderungen der Vornorm DIN V 51605 (Stand: Juli 2006) entsprechen, ausgeschlossen wird, entgegen? 2. Verlangt der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, dass ein Mitgliedstaat die Regelungen, die er zur Umsetzung der Richtlinie 2003/30 erlassen und mit denen er ein auf mehrere Jahre angelegtes Fördersystem durch steuerliche Vergünstigungen geschaffen hat, nur bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände während des festgeschriebenen Zeitraums zulasten des bisher begünstigten Unternehmens ändern darf?

Normenkette:

BImSchG § 37a Abs. 4; EnStG § 50; MinöStG § 2a; Richtlinie 2003/30/EG Art. 3;

Tatbestand:

1.) Sachbericht