Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. November 2017 1 K 3807/15 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb im Streitjahr (2007) einen Einzelhandel. Diesen Betrieb meldete sie Ende Februar 2008 wegen Betriebsaufgabe ab.
Durch Beschluss vom 31. März 2008 ... eröffnete das Amtsgericht (AG) X das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klägerin und bestellte Herrn ... (A) zum Insolvenzverwalter.
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