Die am 3. April 2023 beim Landgericht eingegangene sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den ihm am 20. März 2023 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim <6 O 105/19> vom 14. März 2023 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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