Die Vollziehung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung Nr. ... in Gestalt der Einschränkungsverfügung vom 4. September 2013 wird ausgesetzt bis zu deren Bestandskraft, längstens bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung über den gegen die vorgenannte Verfügung erhobenen Einspruch.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes streiten die Beteiligten, ob dem Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung entgegensteht, dass dem FA Umsatzsteuervoranmeldungen mit erheblichen Überschüssen vorliegen, denen die Zustimmung nach § 168 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) fehlt.
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