FG Sachsen - Urteil vom 18.03.2002
1 K 775/99
Normen:
FGO § 102 S. 2 ; AO (1977) § 5 ;

Zulässigkeit des Nachschiebens von Ermessenserwägungen im Klageverfahren

FG Sachsen, Urteil vom 18.03.2002 - Aktenzeichen 1 K 775/99

DRsp Nr. 2005/3418

Zulässigkeit des Nachschiebens von Ermessenserwägungen im Klageverfahren

Eine zulässige Ergänzung der Ermessenserwägungen des FA i.S. des § 102 S. 2 FGO setzt voraus, dass die Ausübung von Ermessen erkennbar ist und liegt nicht mehr vor, wenn entweder ein Ermessen erstmalig ausgeübt oder die die Ermessensentscheidung tragenden Gründe ausgewechselt werden.

Normenkette:

FGO § 102 S. 2 ; AO (1977) § 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Ablehnung eines Antrages auf Aufhebung eines bestandskräftigen Haftungsbescheides nach § 130 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO - ermessensfehlerhaft ist.