Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren (1987 bis 1995) als Zahnärztin selbständig tätig. Im Rahmen von Ermittlungen bei der A Bank AG gelangten die Finanzbehörden zu der Auffassung, dass die Klägerin in den Jahren 1992 und 1993 Geldbeträge in einer Gesamthöhe von 2,8 Mio. DM in Luxemburg angelegt habe, deren Herkunft aus den eingereichten Steuererklärungen nicht nachvollziehbar sei. Am 15. März 1996 wurde gegen die Klägerin das Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Aufenthaltsort der Klägerin war damals --und ist bis heute-- unbekannt. Am 18. Dezember 1996 erging gegen sie ein Haftbefehl, am 27. Januar 1997 ein internationaler Haftbefehl.
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