Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 06.12.2018, Aktenzeichen
Der Verfügungskläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Verfügungsverfahrens um Unterlassungsansprüche in Bezug auf die Berichterstattung in einem laufenden Strafverfahren.
Mit Endurteil vom 06.12.2018 wies das Landgericht Regensburg den Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Dagegen wendet sich der Verfügungskläger in seiner Berufung. Er beantragt unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Regensburg:
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