1. Der Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht wird abgelehnt.
2. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27. April 2012
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
I. Das Finanzgericht (FG) wies durch Urteil vom 27. April 2012
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