Zu entscheiden ist, ob die Klage zulässig ist und - wenn ja - ob die Klägerin (Klin.) in den Streitjahren 1991 bis 1994 sowie 1996 und 1997 als gewerblich einzustufende Einkünfte erzielt hat.
Die Klin. ist eine KG. Gegenstand ihres Unternehmens ist der Einzelhandel mit Yachten und maritimer Ausrüstung sowie speziell die Vercharterung von Yachten. Persönlich haftende Gesellschafterin der Klin. ist die Fa. B. GmbH (im folgenden: GmbH), die ursprünglich unter der Fa. D. Verwaltungs-GmbH gegründet, später zunächst in A. Verwaltungs-GmbH und in 1999 sodann in B. GmbH umbenannt worden ist. Einziger Kommandist der Klin. ist Herr C..
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