I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte, Revisionskläger und Anschlussrevisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Vollziehung von Steuerbescheiden zu Recht aufgehoben hat.
Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt ein Dienstleistungsunternehmen. Im Anschluss an eine Außenprüfung wurde streitig, ob im Zusammenhang mit bestimmten Aufwendungen ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden war. Das FA nahm dies an und erließ u.a. für das Streitjahr (1996) entsprechende Steuerbescheide.
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