FG München - Beschluss vom 05.01.2021
12 V 2528/20
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 S. 6;
Fundstellen:
AO-StB 2021, 293

Zulässigkeit einer Hinzuschätzung zum Gewinn aus Gewerbebetrieb

FG München, Beschluss vom 05.01.2021 - Aktenzeichen 12 V 2528/20

DRsp Nr. 2021/2665

Zulässigkeit einer Hinzuschätzung zum Gewinn aus Gewerbebetrieb

Stichwörter: 1. Nur wenn bei der AdV des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung ausdrücklich ausgeschlossen worden ist, darf gemäß § 69 Abs. 2 S. 6 FGO über die Sicherheitsleistung nicht mehr bei der Aussetzung des Folgebescheids entschieden werden.2. Diese Anordnung, dass die Sicherheitsleistung ausgeschlossen ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs gegen den Grundlagenbescheid offensichtlich ist.3. Wenn der Antragsteller mit dem Begehren, von einer Sicherheitsleistung freigestellt zu werden, unterlegen ist, wirkt sich dies kostenmäßig nicht aus.

Tenor

1.

Die Vollziehung des angefochtenen Bescheids vom 7. September 2020 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für 2012 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens mit der Maßgabe ausgesetzt, dass vorläufig von einem Gewinn in Höhe von 104.313 € auszugehen ist.

2.

Die Vollziehung des angefochtenen Bescheids vom 7. September 2020 über den Gewerbesteuermessbetrag für 2012 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens in Höhe von 3.507 € ausgesetzt.

3.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

4.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2 S. 6;

Gründe

I.