BFH - Beschluss vom 14.11.2022
XI B 106/21
Normen:
FGO § 41 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2023, 140
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 03.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2042/18

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Nichtbekanntgabe des Umsatzsteuerbescheids für einen bestimmten Veranlagungszeitraum

BFH, Beschluss vom 14.11.2022 - Aktenzeichen XI B 106/21

DRsp Nr. 2022/17598

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Nichtbekanntgabe des Umsatzsteuerbescheids für einen bestimmten Veranlagungszeitraum

NV: Das Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der Nichtbekanntgabe eines Verwaltungsaktes ist zu verneinen, wenn der Antragsteller auch ohne eine gerichtliche Feststellung keine Gefährdung seiner Rechte besorgen muss.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.11.2021 – 2 K 2042/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

FGO § 41 Abs. 1;

Gründe

I.

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) auf Feststellung der Nichtbekanntgabe des Umsatzsteuerbescheids für das Jahr 1992 als unzulässig, hilfsweise als unbegründet ab und ließ die Revision nicht zu. Es ging zur Zulässigkeit davon aus, es fehle an dem erforderlichen Feststellungsinteresse. Zur Begründetheit nahm es an, dass der Bescheid wirksam bekanntgegeben worden sei.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision.

II.