Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.11.2021 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) auf Feststellung der Nichtbekanntgabe des Umsatzsteuerbescheids für das Jahr 1992 als unzulässig, hilfsweise als unbegründet ab und ließ die Revision nicht zu. Es ging zur Zulässigkeit davon aus, es fehle an dem erforderlichen Feststellungsinteresse. Zur Begründetheit nahm es an, dass der Bescheid wirksam bekanntgegeben worden sei.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision.
II.
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