Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. März 2016 -
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19. August 2015 -
Die Beklagte wird verurteilt,
1. an den Kläger für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Oktober 2015 rückständige Erwerbsminderungsrente iHv. insgesamt 6.614,32 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 114,04 Euro zum Ersten eines Monats, beginnend mit dem 1. Januar 2011, zu zahlen,
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