Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin ist eine GmbH. Geschäftsführer der Klägerin war im Streitjahr K, der 49 % der Anteile der Klägerin hielt.
Im Körperschaftsteuerbescheid 2018 setzte der Beklagte, das Finanzamt (FA), die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und das zu versteuernde Einkommen der Höhe nach unverändert an. Den erklärten positiven Jahresüberschuss setzte das FA dagegen um X € auf einen Verlust herab und rechnete dem Verlust sodann eine verdeckte Gewinnausschüttung in derselben Höhe von X € hinzu.
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